Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 22. Februar 1999

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"Familientreffen im Forschungslabor / Die Isländer als Versuchsobjekt / Eine private Biotechnologie-Firma will von der genetischen Ähnlichkeit der Isländer profitieren
Mit 37 zu 20 Stimmen hat das isländische Parlament kürzlich beschlossen, einer Privat-Firma Exklusivrechte am Erbgut der Inselbewohner einzuräumen. Das Unternehmen will die Information nutzen, um erbliche Ursachen häufiger Krankheiten zu erforschen.
... Die Mitglieder der isländischen Organisation 'Mannvernd' (Vereinigung für Ethik in Wissenschaft und Medizin), die sich im Oktober 1998 zusammengeschlossen haben, um das Island-Projekt zu verhindern, bezweifeln, daß die Daten anonym bleiben. Dazu sei die Einwohnerzahl der Insel zu gering. ... Die Gegner befürchten außerdem, daß das Projekt mühsam gehütete Familiengeheimnisse ans Tageslicht bringen könnte. Uneheliche Kinder beispielsweise würden den Molekularbiologen von DeCode Genetics bei ihrer Arbeit am Erbgut der Isländer fast zwangsläufig auffallen." SZ 22.2.99 S. 2


"'Unser Erbgut gehört allen' / Der Münchner Patentexperte Joseph Straus über die kommerzielle Nutzung von Genen
... SZ: "Haben Parlamentarier das Recht, eine solche Entscheidung stellvertretend für die Bewohner eines Landes zu treffen?' Straus: 'Das hängt von der Verfassung ab. In Deutschland gäbe es wahrscheinlich Schwierigkeiten. Außerdem muß derjenige, dem biologisches Material entnommen wird, nach deutscher und auch nach europäischer Gesetzgebung einwilligen - auch in eine mögliche kommerzielle Nutzung. Die Dinge sind allerdings noch nicht im Detail durchdacht. So ist eine solche Zustimmung jederzeit widerrufbar. Man kann sich vorstellen, was ein Rückzieher für eine Firma bedeuten würde, die bereits Millionen in ein Projekt investiert hat.' SZ: 'In Island ist nicht geplant, die Einwilligung jedes einzelnen einzuholen.' Straus: 'Das wäre meiner Ansicht nach eine Verletzung der Auskunftspflicht, die Folgen haben könnte. So könnte es Schwierigkeiten geben, wenn die an dem Projekt beteiligten Firmen DeCode Genetics und Roche in Europa ein Patent auf ein Gen anmelden möchten, ohne nachweisen zu können, daß sie die Einwilligung des Spenders eingeholt haben.' ... SZ: 'Können Menschen, deren EInwilligung nicht eingeholt wurde, Schadenersatz fordern?' Straus: 'Ja. So hat ein amerikanisches Gericht 1990 im Fall Moore entschieden: Herr Moore litt an einer besonderen Art von Leukämie. Aus therapeutischen Gründen hat man ihm Gewebe aus der Milz entnommen. Dabei haben die Ärzte zufällig festgestellt, daß darin große Mengen einer Substanz enthalten waren, die gegen Krebs wirkt. Um für die Vermarktung dieser Substanz wichtige Erkenntnisse zu gewinnen, haben die Mediziner weitere Male Gewebe entnommen, ohne ihren Patienten über den eigentlichen Sinn zu informieren. Als Moore das herausgefunden hat, klagte er. Das oberste Gericht Kaliforniens hat ihm ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen." SZ 22.2.99 S. 2

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